Info

Unsere Feuerwerke werden von staatlich zugelassenen und erfahrenen Pyrotechnikern geplant, aufgebaut und abgebrannt. Sicherheit steht immer an oberster Stelle.

Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot für ein Feuerwerk zusammenstellen können benötigen wir von Ihnen einige Angaben:

 

1. Um welchen Anlass handelt es sich? Hochzeit, Geburtstag, Überraschung, Jubiläum, Stadt- und Vereinsfeste, Firmenfeier?

 

2. Wann soll das Feuerwerk stattfinden?

Das Feuerwerk muss gemäß Vorschrift zu folgenden Zeiten beendet sein:

November bis März (Winterzeit)  22.00 Uhr.

April bis Oktober (Sommerzeit) 22.30 Uhr.

Sonderregelung für Mai, Juni und Juli 23.00 Uhr.

In Ausnahmefällen kann das Feuerwerk mit Einwilligung der Gemeinde bis 24.00 Uhr abgebrannt werden.

 

3. Wo soll das Feuerwerk abgebrannt werden?

Für Großfeuerwerke müssen wir gesetzlich geregelte Sicherheitsabstände einhalten.

  • mindestens 20 Meter* für Boden-, Barockfeuerwerke, Lichterbilder.
  • mindestens 60-120 Meter* für Höhenfeuerwerke.

*Der Sicherheitsabstand gilt rund um den Abbrennplatz. Durch Verwendung speziell zugelassener Feuerwerke kann der Sicherheitsabstand auch verringert werden.

Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Zum ordnungsgemäßen Ablauf gehört eine vorherige Besichtigung des Abbrennplatzes, die durch einen unserer Feuerwerker vorgenommen wird, dies kann jedoch auch durch aktuelle Luftbilder erfolgen.

 

4. Der Grundstücksbesitzer muss schriftlich sein Einverständnis geben, dass auf seinem Grund ein Feuerwerk abgebrannt werden darf.

 

5. Wie viel Geld möchten Sie investieren? Mit dem uns zur Verfügung stehenden Budget können wir Art und Umfang des Feuerwerkes planen.